Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer Baden-Württemberg
Karlsruhe, den 15. Februar 2025
Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer Baden-Württemberg wurde trotz fristgerechter und korrekter Einreichung von über 2000 beglaubigten Unterstützungsunterschriften durch den Landes- und Bundeswahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen. Sechs Unterschriften wurden dabei zunächst offiziell von verschiedenen Stadtverwaltungen beglaubigt und anerkannt, anschließend jedoch vom Landeswahlleiter als ungültig erklärt – ohne fundierte Begründung, ohne eine fachliche Analyse und ohne die betroffenen Unterstützer zu kontaktieren. Besonders gravierend ist die Ablehnung der Unterschrift eines schwerbehinderten Unterstützers aus Karlsruhe, der vollständig gelähmt ist und sich mithilfe eines Computers verständigt. Da er physisch nicht in der Lage ist, eigenhändig zu unterschreiben, hatte er seiner Ehefrau die Erlaubnis erteilt, in seinem Namen zu unterschreiben. Diese Stellvertretung wurde notariell beglaubigt und offiziell bei der Stadt Karlsruhe registriert. Es handelt sich um eine General- und Vorsorgevollmacht, die seine Frau dazu berechtigt, in seinem Namen zu unterschreiben. Die Stadt bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Unterschrift und beglaubigte sie ordnungsgemäß.
Auch die weiteren fünf abgelehnten Unterschriften wurden zunächst von den zuständigen Stadtverwaltungen in unterschiedlichen Regionen Baden-Württembergs geprüft, beglaubigt und als gültig anerkannt. Trotz dieser offiziellen Bestätigung wurden alle sechs Unterschriften vom Landeswahlausschuss abgelehnt. Dies geschah ohne die Betroffenen zu kontaktieren, ohne ein Gutachten eines Unterschriftenexperten einzuholen und ohne eine detaillierte Überprüfung der Beglaubigungen. Auf Nachfrage, ob eine wissenschaftliche Analyse der Unterschriften durchgeführt wurde, erhielten wir eine klare Antwort: Nein. Die Ablehnung beruhte somit ausschließlich auf einer willkürlichen Entscheidung des Wahlausschusses, die in keiner Weise nachvollziehbar ist.
Als die Gerechtigkeitspartei den Fall beim Bundeswahlausschuss erneut vorbrachte und sämtliche Beweise vorlegte, wurde die Argumentation ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen. Noch schockierender war die Aussage eines Mitglieds des Bundeswahlausschusses: „Es ist egal, ob die Stimme dieses Schwerbehinderten zählt oder nicht – Sie werden ohnehin nicht zugelassen.“
Diese Aussage ist ein Skandal. Es geht hier nicht darum, ob eine Partei zugelassen wird oder nicht, sondern um die grundlegenden Rechte eines Bürgers, der durch eine anerkannte und beglaubigte Unterschrift seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Eine Stimme ist eine Stimme – unabhängig davon, ob eine Partei am Ende zur Wahl steht oder nicht. Die Gerechtigkeitspartei fordert daher mit Nachdruck die Anerkennung der Unterstützungsunterschrift des schwerbehinderten Unterstützers, denn es geht hier um ein fundamentales Prinzip: Jede Stimme muss zählen.
Der Betroffene selbst hat die Sitzung des Bundeswahlausschusses live verfolgt und zeigte sich zutiefst verletzt. Er war fassungslos darüber, dass seine Stimme einfach für bedeutungslos erklärt wurde. „Habe ich als Mensch überhaupt noch eine Stimme? Bin ich überhaupt noch ein Mensch für euch?“ – diese Worte spiegeln wider, wie tief ihn diese Ungerechtigkeit getroffen hat. Ein Mann, der trotz schwerster Behinderung seinen politischen Willen äußern wollte, wurde von den höchsten Wahlgremien schlicht ignoriert. Er fühlt sich nicht nur ausgeschlossen, sondern entmenschlicht.
Die Entscheidung des Wahlausschusses verstößt klar gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, sowie gegen Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen garantiert. Selbst der SPD-Vertreter Dr. Johannes Riese betonte während der Sitzung, dass Menschen mit Behinderung nicht in ihren politischen Rechten eingeschränkt werden dürfen. Doch genau das ist hier geschehen.
Die Gerechtigkeitspartei Team Todenhöfer Baden-Württemberg stellt sich zudem die Frage, warum es keine zentrale Anlaufstelle gibt, bei der alle Unterstützungsunterschriften direkt unter Aufsicht der Landeswahlleitung beglaubigt werden können. Eine solche zentrale Stelle würde doppelte Prüfungen verhindern und willkürliche Ablehnungen unmöglich machen. Parteien müssten sich nicht auf unterschiedliche Behörden verlassen, die Unterschriften unterschiedlich bewerten und teils widersprüchliche Entscheidungen treffen. Das gegenwärtige System ist nicht nur ineffizient, sondern auch eine Gefahr für die demokratische Fairness.
Die Gerechtigkeitspartei Team Todenhöfer Baden-Württemberg wird diese Entscheidung nicht akzeptieren und kündigt rechtliche Schritte an. Wir fordern eine offizielle Überprüfung der abgelehnten Unterstützungsunterschriften, insbesondere die des schwerbehinderten Unterstützers, eine grundlegende Reform der Prüfungspraxis für Unterstützungsunterschriften, um willkürliche Ablehnungen zu verhindern, sowie die Einrichtung einer zentralen, staatlichen Beglaubigungsstelle, damit Unterstützungsunterschriften direkt unter Aufsicht der Wahlleitung abgegeben und beglaubigt werden können.
Eine demokratische Stimme darf niemals als „egal“ abgetan werden – wir kämpfen für jede einzelne Stimme!

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