
LANDESVERBAND NRW: KREISVERBAND OBERHAUSEN
Einladung zur Gründungsversammlung Kreisverband „Oberhausen“ Gründung des Kreisverbandes und Wahl des Kreisverbandsvorstandes
Liebe Parteimitglieder im Kreis Oberhausen,
hiermit laden wir Euch zur Gründungsversammlung zur Gründung eures Kreisverbandes sowie für die Wahl des Kreisverbandsvorstandes ein. Wir freuen uns über die Teilnahme von über 50% aller Mitglieder aus dem Kreisgebiet und weisen vorsorglich darauf hin, dass hiermit bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zur Gründungsversammlung eingeladen wird, um dann gemäß unserer Landessatzung NRW auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig sein zu können. Die Gründungsversammlung findet in Präsenz statt am:
08.08.2023 um 18:00 Uhr
In den Räumlichkeiten der Praxis Dr. Hadid
Westfälische Str. 6 46117 Oberhausen
Die Vorläufige Tagesordnung findet Ihr nachfolgend.
Hinweis zur Stimmberechtigung.
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder die Ihren Wohnsitz am 08.08.2023 im Kreisgebiet Oberhausen haben.
Hinweis für Kandidat*innen für den Kreisverbandsvorstand
Als Kandidat*innen kann sich jede Person bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
-
- muss Parteimitglied im Kreisgebiet Oberhausen sein
-
- muss zum 08.08.2023 den Wohnsitz im Kreisgebiet haben
-
- muss das 18. Lebensjahr am 08.08.2022 vollendet haben
-
- muss vor der Wahl, dem Veranstaltungsleiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können
welches nicht älter als 6 Monate ist.
Wir freuen uns, Dich bei der Gründungsversammlung deines Kreisverbandes begrüßen zu dürfen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch, Euch bis zum 01.08.2023 per E-Mail zur Gründungsversammlung unter lv.nrw@teamtodenhoefer.de anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen der Landesvorstand NRW
Vorläufige Tagesordnung
Gründungsversammlung KV Oberhausen - 08.08.2023 18:00 Uhr
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Eröffnung und Begrüßung durch den Landesvorstand NRW, sowie die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung.
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Ernennung eines Schriftführers/in in offener Abstimmung
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Beschluss der Tagesordnung
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Vorstellung und Beschluss der Kreisverbandssatzung
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Wahl eines Versammlungs- Wahlleiters/in
-
Wahl von Wahlhelfern/innen
-
Vorstellung der jeweiligen Einzelkandidaten/innen für den Kreisverbandsvorstand
Es werden für die Vorstellung der Kandidaten/innen je 7 Minuten Zeit eingeplant und 3 Minuten für Fragen an die Kandidaten/innen
1. Kreisvorstandsvorsitz
2. Stellv. Kreisvorstandsvorsitz
3. Schatzmeister
4. Evtl. zusätzliche Beisitzer in gerader Anzahl -
Eröffnung der Wahl der Kandidaten/Innen des Kreisvorstand in geheimer Wahl mit jeweiliger anschließender Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Gewählt wird nach einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
1. Kreisvorstandsvorsitz
2. Stellv. Kreisvorstandsvorsitz
3. Schatzmeister
4. Evtl. zusätzliche Beisitzer in gerader Anzahl -
Feststellung des ordnungsgemäßen Versammlungsverlaufs
-
Übergabe des Versammlungsleiters an den neu gewählten Kreisverbandsvorstandsvorsitz
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Schlusswort und Schließung der Gründungsversammlung
LANDESVERBAND NRW: KREISVERBAND HAGEN
Einladung zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag des „Kreisverband Hagen“ Grund: Neuwahlen des Kreisverbandsvorstandes aufgrund des Rücktritts des Vorsitzenden
Liebe Parteimitglieder des Kreisverbandes Bottrop, hiermit laden wir Euch zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag der „Kreisverband Bottrop“ ein um mit euch einen Beschluss zur Gründung eines zusammengelegten Kreisverbandes „Oberhausen-Bottrop“ zu erörtern.
Liebe Parteimitglieder des Kreisverbandes Hagen,
hiermit laden wir Euch zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag der „Kreisverband Hagen“ ein, um mit Euch die Neuwahl des Kreisverbandsvorstandes durchzuführen, da unser Vorsitzender aus beruflichen Gründen, die Arbeiten nicht mehr übernehmen kann und seinen Rücktritt zum 31.05.2023 erklären musste.
außerordentlichen Kreisverbandsparteitag
Der außerordentlichen Kreisverbandsparteitag findet in Präsenz statt am:
Sonntag, den 18.06.2023 um 16:00 Uhr In den Räumen des
DTB Hagen
Sedanstr. 41, 58089 Hagen
Die Vorläufige Tagesordnung findet Ihr anliegend. Hinweis zur Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder die Ihren Wohnsitz am 18.06.2023 im Kreisgebiet Hagen haben.
Hinweis für Kandidat*innen für den Kreisverbandsvorstand:
Als Kandidat*innen kann sich jede Person bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
-
muss Parteimitglied im Kreisgebiet Hagen sein
-
muss zum 18.06.2023 den Wohnsitz im Kreisgebiet haben
-
muss das 18. Lebensjahr am 18.06.2023 vollendet haben muss vor der Wahl, dem Veranstaltungsleiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können welches nicht älter als 6 Monate ist.
Wir freuen uns, Euch bei dem außerordentlichen Kreisparteitag deines Kreisverbandes begrüßen zu dürfen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch, Euch bis zum 16.06.2023 per E-Mail zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag unter Hagen@teamtodenhoefer.de anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
der Stellv. Kreisverbandsvorstand Abdullah Sarikaya
Wir freuen uns über
die Teilnahme von über 50% aller Mitglieder aus dem Kreisgebiet und weisen vorsorglich darauf hin, dass hiermit
bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zum
eingeladen wird, um dann gemäß unserer Kreisverbandssatzung auch bei weniger anwesenden Mitgliedern
beschlussfähig sein zu können.
Vorläufige Tagesordnung
Außerordentlicher Kreisverbandsparteitag – So 18.06.2023 16:00 Uhr
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Eröffnung und Begrüßung durch den Stellv. Vorsitzenden, sowie die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung.
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Ernennung eines Schriftführers/in in offener Abstimmung
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Beschluss der Tagesordnung
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Wahl eines Versammlungs- Wahlleiters/in
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Wahl von Wahlhelfern/innen
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Vorstellung der jeweiligen Einzelkandidaten/innen für den Kreisverbandsvorstand
Es werden für die Vorstellung der Kandidaten/innen je 7 Minuten Zeit eingeplant und 3 Minuten für Fragen an die Kandidaten/innen:
1. Kreisvorstandsvorsitz
2. Stellv. Kreisvorstandsvorsitz3. Schatzmeister
4. Evtl. zusätzliche Beisitzer in gerader Anzahl
-
Eröffnung der Wahl der Kandidaten/Innen des Kreisvorstand in geheimer Wahl mit jeweiliger
anschließender Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Gewählt wird nach einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
1. Kreisvorstandsvorsitz
2. Stellv. Kreisvorstandsvorsitz3. Schatzmeister
4. Evtl. zusätzliche Beisitzer in gerader Anzahl
-
Feststellung des ordnungsgemäßen Versammlungsverlaufs
-
Übergabe des Versammlungsleiters an den neu gewählten Kreisverbandsvorstandsvorsitz
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Schlusswort und Schließung des außerordentlichen Kreisverbandsparteitages
LANDESVERBAND NRW: KREISVERBAND BOTTROP
Einladung zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag des „Kreisverband Bottrop“ Grund: Beschluss über die Gründung eines zusammengelegten Kreisverbandes „Oberhausen-Bottrop“
Liebe Parteimitglieder des Kreisverbandes Bottrop, hiermit laden wir Euch zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag der „Kreisverband Bottrop“ ein um mit euch einen Beschluss zur Gründung eines zusammengelegten Kreisverbandes „Oberhausen-Bottrop“ zu erörtern.
Die Beschlussvorlage findet Ihr samt Begründung unter der Einladung.
Wir freuen uns über die Teilnahme von über 50% aller Mitglieder aus dem Kreisverband Bottrop und weisen vorsorglich darauf hin, dass hiermit bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag eingeladen wird, um dann gemäß unserer Landessatzung NRW und Kreissatzung Bottrop auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig sein zu können. Der außerordentlichen Kreisverbandsparteitag findet in Präsenz statt am:
Dienstag den 11.04.2023
17:00 Uhr
Büroräume Fa. Badan
An der Knippenburg 106,
46238 Bottrop
Die Vorläufige Tagesordnung findet Ihr anliegend. Hinweis zur Stimmberechtigung. Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder die Ihren Wohnsitz am 11.04.2023 im Kreisgebiet Bottrop haben. Wir freuen uns, Euch bei dem außerordentlichen Kreisparteitag deines Kreisverbandes begrüßen zu dürfen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch, Euch bis zum 07.04.2023 per E-Mail zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag unter bottrop@teamtodenhoefer.de anzumelden. Mit freundlichen Grüßen der Kreisverbandsvorstand Bottrop Hinweis: Die Einladung zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag nebst notwendigen Unterlagen sind unterhalb dieser Einladung veröffentlicht.
Vorläufige Tagesordnung zum außerordentlichen Kreisverbandsparteitag des „Kreisverband
Bottrop“ am 11.04.2023 um 17:00 Uhr
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Kreisverbandsvorstand Bottrop, sowie die Feststellung
der ordnungsgemäßen Einladung.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Ernennung eines Schriftführers/in in offener Abstimmung
4. Beschluss der Tagesordnung
5. Vorstellung der Beschlussvorlage „Gründung eines zusammengelegten Kreisverbandes
„Oberhausen-Bottrop“ mit anschließender Debatte zum Beschluss
6. Beschlussfassung über den Beschluss „Gründung eines zusammengelegten Kreisverbandes
„Oberhausen-Bottrop“ in offener Abstimmung
7. Feststellung des ordnungsgemäßen Versammlungsverlaufs durch offene Abstimmung
8. Schlusswort und Schließung des außerordentlichen Kreisverbandsparteitag durch den
Kreisverbandsvorstand Bottrop
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landesvorstand NRW
LANDESVERBAND NRW
Liebe Parteimitglieder in Nordrhein-Westfalen,
wir freuen uns Euch zum 1. ordentlichen Landesparteitag am 29.01.2023 einladen zu dürfen. Ein ordentlicher Landesparteitag muss nach unserer Landessatzung §11 Abs. 4 alle zwei Jahre abgehalten werden. Nach Abs. 6 desselben Paragrafen beträgt die Frist zur Einberufung sechs Wochen und hat in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Veröffentlichung auf der Website www.teamtodenhoefer.de (oder der unter dieser Domain bekannt gegebenen nachfolgenden offiziellen Website der Partei) an alle Mitglieder zu erfolgen.
Wir freuen uns über die Teilnahme von min. 50% aller Mitglieder aus dem Landesverband NRW und weisen vorsorglich darauf hin, dass mit dieser Einladung bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zum ordentlichen Landesparteitag eingeladen wird, um dann gemäß unserer Landessatzung NRW auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig sein zu können. Der ordentliche Landesparteitag findet in Präsenz statt am:
Sonntag den 29.01.2023 um 11:00 Uhr,
Restaurant „Riad - Mediterrane Genusswelten“,
Wartburgstr. 281,
44577 Castrop-Rauxel
Hinweis zur Stimmberechtigung.
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder, deren Wohnsitz sich am 29.01.2023 in NRW befindet.
Hinweis zu fristgerechten Anträgen gem. §11 Abs. 8.
Bei ordentlichen Landesparteitagen können Anträge zur Tagesordnung bis zu drei Wochen
vor dem Parteitag gestellt werden, danach sind nur noch Anträge unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (nicht beschlussfähig) möglich. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, die Landesvorstände sowie die Bezirksvorstände – soweit vorhanden. Spätestens
zwei Wochen vor dem Landesparteitag ist allen Mitgliedern die endgültige Tagesordnung mitzuteilen.
Wir freuen uns, Dich bei unserem ordentlichen Landesparteitag begrüßen zu dürfen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, Euch bis zum 28.01.2023 per E-Mail unter
LV.NRW@Teamtodenhoefer.de anzumelden.
Tagesordnung Ordentlicher Landesparteitag NRW 29.01.2023, 11.00 Uhr in Castrop-Rauxel
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Landesvorsitz, sowie die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl des/der Schriftführers/-in durch offene Abstimmung
3. Wahl der Versammlungsleitung durch offene Abstimmung
4. Wahl der Wahlleitung & eines/r Wahlhelfer/in durch offene Abstimmung
5. Beschluss der Tagesordnung durch offene Abstimmung
6. Vorstellen der bisherigen Arbeit des Landesvorstandes NRW 2022
7. Vorstellen des Jahresabschluss 2021 durch den Vorstand
8. Vorstellen des Arbeitsberichts der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021
9. Entlastung des Gründungsvorstandes durch den Landesparteitag
10. Wahl von zwei neuen Rechnungsprüfern/-innen in offener Abstimmung
11. Sonstiges
12. Schlusswort und Schließung des ordentlichen Landesparteitages durch den Landesvorstand
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landesvorstand NRW
Aufstellungsversammlung
Liebe Mitglieder,
gerne teilen wir euch stolz mit das, wir auf unserer Aufstellungsversammlung am 12.02.2022 eine kompetente Landesliste wählen können und möchten euch diese hier kurz vorstellen:
Platz Name Geburtsdatum Wohnort Beruf
1. Hans-Joachim, Koos 16.11.1963 Paderborn Unternehmer
2. Mohamad Samer, Hadid 17.07.1978 Bottrop Chirurg
3. Nastassja, Rose-Hallgrimson 31.01.1977 Alfter Angestellte
4. Kübra, Arslan 17.08.1984 Duisburg Lehrerin
5. Omar, El-Zein 24.05.2000 Gelsenkirchen Kaufmann
6. Mohammad Maqsood, Ikram 28.11.1972 Düsseldorf Unternehmer
7. Holger, Dunker 30.07.1965 Xanten Unternehmer
8. Mohamad Badr El-Din, Orfali 31.07.1987 Hagen Manager
9. Muhanad, Rajab 22.08.1982 Castrop-Rauxel Orthopäde
10. Abdullah, Sarikaya 10.03.1991 Hagen Angestellter
11. Tarik, Sealiti 06.03.1978 Castrop-Rauxel Unternehmer
Liebe Mitglieder!
Der erste Schritt ist vollbracht, wir sind mit unserer Landesliste zur Wahl in NRW am 15.05.2022 gemeldet.
Nun benötigen wir noch 500 Unterstützungsunterschriften, um die Zulassung zu erhalten und am 15.05.2022 auch auf dem Wahlzettel zu sein.
Diese müssen Anfang März eingereicht und geprüft werden.
Interne Deadline ist Montag, der 07.03.2022!
Bitte unterstützt uns diese möglichst schnell zu erreichen, erst dann sind wir am 15.05.2022 in NRW wählbar.
Hier ein paar WICHTIGE Hinweise:
Bitte achtet penibel darauf, dass alles lesbar und auch korrekt eingetragen ist, genau so wie auf dem Personalausweis (alle Vornamen, Nachname, PLZ, Hausnummer, Ort/Datum/Unterschrift). Selbst wenn die örtliche Behörde (meist das Wahlamt) es stempelt, fliegt die Unterschrift spätestens beim Landeswahlleiter als „Ungültig“ wieder raus.
Sollte der Unterzeichner nicht selbst zur örtlichen Kommune gehen, muss die Vollmacht unterzeichnet sein, damit Ihr oder der Vorstand die amtliche Beglaubigung von der jeweiligen Kommune einholen kann. Toll wäre, wenn Ihr das gleich vor Ort erledigt und uns die Unterstützungsunterschriften bereits beglaubigt zukommen lasst.
Ganz wichtig auch, die Unterstützer müssen Ihren Wohnsitz in NRW haben, mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatbürger sein.
ACHTUNG: Die PDF besteht aus 2 Seiten und muss auch 2-seitig eingereicht werden, bitte 2-seitig (1 Blatt / Vorder- und Rückseite bedrucken) ausdrucken, sonst sind sie auch „ungültig“!
Bitte übergebt, wenn möglich bereits beglaubigt, eure gesammelten Unterschriften bis zum 07.03.2022 einem aus dem Landesvorstand am (LV.NRW@teamtodenhoefer.de), gerne holen wir diese auch ab, oder sendet sie rechtzeitig per Post an:
Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei
Landesverband NRW
Franz-Bals-Str. 2
33106 Paderborn
Vielen Dank….. Euer Landesvorstand NRW
Liebe Parteimitglieder,
hiermit laden wir Euch zur Gründungsversammlung zur Gründung eures Kreisverbandes sowie für die Wahl des Kreisverbandsvorstandes ein. Wir freuen uns über die Teilnahme von über 50% aller Mitglieder aus dem Kreisgebiet und weisen vorsorglich darauf hin, dass hiermit bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zur Gründungsversammlung eingeladen wird, um dann gemäß unserer Landessatzung NRW auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig sein zu können. Die Gründungsversammlung findet in Präsenz statt am:
Siehe PDF „Einladung“ deines Kreisverbands
Die Vorläufige Tagesordnung findet Ihr anliegend in der jeweiligen Einladung (PDF).
Hinweis zur Stimmberechtigung.
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder die Ihren Wohnsitz am Gründungstag im Kreisgebiet haben.
Hinweis für Kandidat*innen für den Kreisverbandsvorstand
Als Kandidat*innen kann sich jede Person bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
-
muss Parteimitglied im Kreisgebiet sein
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muss zum 27.02.2022 den Wohnsitz im Kreisgebiet haben
-
muss das 18. Lebensjahr am Gründungstag vollendet haben
-
muss vor der Wahl, dem Veranstaltungsleiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können welches nicht älter als 6 Monate ist.
Da es sich hierbei um eine politische Versammlung handelt, gilt die zum Zeitpunkt der Versammlung gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Zur Anwendung der notwendigen Corona-Hygienevorschriften ist folgendes zu beachten:
-
Aktuell ist gilt die 3G-Regelung.
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Halte bitte einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn ein, sollte dieses vor Ort nicht möglich sein, ist das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenschutz-Maske erforderlich.
-
Bitte nutze die Desinfektionsmöglichkeiten, die auf der Veranstaltung angeboten werden.
Wir freuen uns, Dich bei der Gründungsversammlung deines Kreisverbandes begrüßen zu dürfen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch, Euch bis zum 24.02.2022 per E-Mail zur Gründungsversammlung unter lv.nrw@teamtodenhoefer.de anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen der Landesvorstand NRW
Einladung zur Aufstellungsversammlung
Wahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Direktkandidatur zur Landtagswahl NRW 2022
Liebe Parteimitglieder,
hiermit laden wir Euch zur Aufstellungsversammlung für die Wahl der Direktkandidaten „Diverser Wahlkreise“ für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen am 15.05.2022 ein. Wir freuen uns über die Teilnahme von über 50% aller Mitglieder aus dem Landesverband NRW und weisen vorsorglich darauf hin, dass bei weniger anwesenden Teilnehmern 30 Minuten später erneut zur Aufstellungsversammlung hiermit eingeladen wird, um dann gemäß unserer Landessatzung NRW auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig sein zu können. Die Aufstellungsversammlung findet in Präsenz statt am:
Siehe entsprechende Anlage „Einladung und Tagesordnung“ des jeweiligen Kreises
Hinweis zur Stimmberechtigung.
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder die Ihren Wohnsitz am 28.02.2022 im Kreisgebiet sowie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anders als bei innerparteilichen Veranstaltungen muss hier laut Gesetz die Aufstellungsversammlung in Präsenz durchgeführt werden. Die Teilnahme mittels Vollmacht oder Online-Video-Teilnahme ist unzulässig.
Hinweis für Kandidat*innen
Als Kandidat*innen kann sich jede Person bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
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muss Deutsche*r sein im Sinne des Grundgesetzes
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muss das 18. Lebensjahr am 15.05.2022 vollendet haben
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darf keine Bewerbung für eine andere Direktkandidatur abgegeben haben
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darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein
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darf nicht wegen Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben
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Beibringung der beglaubigten Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 13)
(Diese könnt Ihr bei Eurem zuständigen Wahlamt oder Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen.)
Da es sich hierbei um eine politische Versammlung handelt, gilt die zum Zeitpunkt der Versammlung gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Zur Anwendung der notwendigen Corona-Hygienevorschriften ist folgendes zu beachten:
-
Aktuell ist es die 3G-Regelung.
-
Halte bitte einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn ein, sollte dieses vor Ort nicht möglich sein, ist das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenschutz-Maske erforderlich.
-
Bitte nutze die Desinfektionsmöglichkeiten, die auf der Veranstaltung angeboten werden.
Wir freuen uns, Dich bei unserer Aufstellungsversammlung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landesvorstand NRW